Mitgliedschaft

Wenn Sie gerne Mitglied im GSV werden möchten, geben Sie bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular entweder bei einem der Übungsleiter, Abteilungsleiter oder bei unserer Mitgliederverwaltung ab.

Mit Beantragung der Mitgliedschaft erkennen Sie gleichzeitig die Satzung und die Beitragsordnung an, in der auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge geregelt ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur noch Beitragszahlungen durch Bankeinzug akzeptieren können, da nur so die Verwaltung weiterhin durch ehrenamtliche Mitarbeiter geleistet werden kann.

Antragsformular

Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft irgendwann doch einmal beenden wollen, dann genügt uns dazu ein einfaches, formloses Schreiben.

Viel Spaß im GSV wünscht Ihnen

Kai Müller
1. geschäftsführender Vorsitzender

 

Mitgliederverwaltung

Einen Verein wie den GSV mit seinen fast 1500 Mitgliedern zu verwalten, ist nicht immer ganz einfach. Haben Sie daher ein wenig Nachsicht mit uns, wenn wir manchmal nicht gar so professionell auftreten, wie Sie das vielleicht von kommerziellen Anbietern gewohnt sind.

In den letzten Jahren haben wir uns in der Verwaltung und Pflege unseres Datenbestandes stetig verbessert und verfügen auch über eine Beitragsordnung, in der alle wesentlichen Dinge geregelt sind. Dennoch wird es immer auch Fragen geben, die sich daraus allein nicht beantworten lassen. In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:
Renate Deussen
Staufenstr. 19
Pleidelsheim
E-Mail: mitgliedschaft@gsvpleidelsheim.de

 

Beitragsordnung

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.06.2020)

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beitragsordnung (vgl. §7.7 der Satzung) regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der jährliche Grundbeitrag an den Verein beträgt:
        seit 1.1.2022
    Familienbeitrag   158€
    Einzelmitglied   105€
        Doppelmitglied (2. Mitglied)   + 53€
    Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres   53€
    Ermäßigter Beitrag (auf Antrag, s.u.)   53€
    Senioren nach Vollendung des 65. Lebensjahres   53€
    Ehrenmitglieder   frei
    Als Familie zählen (Ehe-) Partner und ihre zum Haushalt zählenden Kinder unter 18 Jahren, bzw. die Kinder mit ermäßigtem Beitrag. Der Familienbeitrag ist ausdrücklich beim Vorstand zu beantragen, da dem Verein die Familienzugehörigkeiten i.d.R. nicht bekannt sind.
  3. Abteilungen können zusätzlich gesonderte Abteilungsbeiträge oder einmalige Sonderumlagen zur Finanzierung besonderer Vorhaben in einer Abteilungsversammlung (vgl. §11.3 der Satzung) beschließen, wenn dabei die Regeln der Satzung nach §9.6 entsprechend eingehalten wurden. Auf der Mitgliederversammlung am 05.05.2017 wurde beschlossen, ab 2018 für die Mitglieder folgender Abteilungen jährliche Zusatzbeiträge zu erheben:

    seit 2018    
    Jugendfußball  

    19,- €

    Fußball Aktive  

    18,- €


    Diese Beiträge werden vom Hauptverein im Rahmen des jährlichen Beitragseinzugs abgebucht, werden aber ohne Abzug direkt an die Abteilungen weitergeleitet.
  4. Die Beitragszahlung erfolgt durch Bankeinzug von einem Girokonto.
  5. Anträge auf Beitragsermäßigungen sind mit entsprechenden Nachweisen an den Vorstand zu richten.
  6. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.
  7. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch SEPA-Basis-Lastschrift jeweils ab dem 1. Quartal des Beitragsjahres.
    Das Lastschriftmandat wird durch die Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE84GSV00000808601
    und die für jedes Mitglied individuell vergebene Mandatsreferenz gekennzeichnet.
  8. Für neue Mitglieder, die nach dem 01.07. eines Jahres eintreten, wird in diesem Jahr nur der halbe Mitgliedsbeitrag fällig.
  9. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von EUR 5,-- und Rückbuchungsgebühren erhoben.
  10. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und muss beim Vorstand bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres schriftlich vorliegen.
  11. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Daten der Mitglieder sind gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes geschützt. Jedes Mitglied hat das Recht, in seine persönlichen Daten Einsicht zu nehmen.
  13. Wohnungswechsel, Namensänderungen, Änderung der Bankverbindung oder Abteilungswechsel sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
  14. Mitglieder, die das 65te Lebensjahr vor dem 01.01.2005 vollendet haben, bleiben weiterhin beitragsfrei. Für die übrigen Mitglieder gilt ab dem 66ten Lebensjahr der ermäßigte Jahresbeitrag.

Termine

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Qualitätsmerkmal Kinderschutz

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